18. Oktober 2021
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Klein oder groß – der Geschmack zählt

Direktvermarktung setzt auf Äpfel außerhalb des Rasters

Um im Lebensmittel-Einzelhandel (LEH) bestehen zu können, muss ein Apfel eine Vielzahl von Kriterien erfüllen.

So regelt u.a. eine EU-Norm – abhängig von Qualität, Form und Größe der Frucht – zu welcher Klasse der Apfel gehört. Für alle Klassen und Sorten gilt dabei eine Mindestgröße von 60 mm Durchmesser oder ein Mindestgewicht von 90 g. „Maximal“, weiß Dieter Heerklotz – Geschäftsführer der Sachsenobst Vermarktungsgesellschaft mbH Dürrweitzschen (SOVG) – „darf der Apfel einen Durchmesser von 90 mm aufweisen, um im Supermarkt einen Regalplatz zu ergattern“. Da es sich bei einem Apfel jedoch um ein Naturprodukt handelt und sich diese nicht oder nur schwer beeinflussen lässt, treten auch in den Sachsenobst-Plantagen in jedem Jahr Früchte auf, die nicht der LEH-Norm entsprechen.

Was aber geschieht mit diesen sonst so makellosen Früchten? Apfelmus oder -saft? „Dies wäre ein Dilemma“, sagt Heerklotz. Daher appelliert der Geschäftsführer an die Kunden der Direktvermarktung hier besonders zuzugreifen und sich bewusst für die Äpfel außerhalb des Rasters zu entscheiden! In Hofläden oder auf Wochen- und Bauernmärkten gelten diese Größen Vorgaben nämlich nicht und ermöglichen daher, dass auch die kleineren und größeren zum Zuge kommen. „Schließlich ist der Geschmack entscheidend und nicht die Größe“, fasst der 44jährige zusammen. „Gerade die kleinen Varianten passen perfekt in die Brotdose und eignen sich somit hervorragend als Snack in der Schule. Bei den größeren – die einen Durchmesser von beispielsweise bis zum 12 cm aufweisen – reicht eine Frucht für die komplette Obstpause einer Kita-Gruppe“, empfiehlt der Familienvater.

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